Pferdehalter-Haftpflichtversicherung
Für Schäden, die dein Pferd verursacht, haftest Du als Besitzer mit deinem Privatvermögen, auch wenn dich keine Schuld trifft. Schütz dich daher mit einer Pferdehalter-Haftpflichtversicherung vor hohen Entschädigungsleistungen.
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PFERDEHALTER-HAFTPFLICHTSVERSICHERUNG
Die 3 Absicherungen der Pferdehalterhaftpflicht
Unverzichtbar für Pferdebesitzer.
Personenschäden
Schutz vor den finanziellen Folgen durch eine Unfallverletzung eines Menschen wie beispielsweise Heil- und Pflegekosten, Verdienstausfall, Schadenersatz oder eine lebenslange Rente.
Sachschäden
Beschädigt oder zerstört dein Pferd Gegenstände, ersetzt die Pferdehalter-Haftpflicht die Kosten für die Reparatur oder zahlt den Zeitwert des beschädigten Gegenstands aus.
Vermögensschäden
Wird der Geschädigte aufgrund eines Unfalls mit deinem Pferd beispielsweise daran gehindert, seinem Beruf nachzugehen, kommt die Haftpflicht für die Kosten oder Verluste auf.
Wir analysieren den Markt
Wir kennen die Vor- und Nachteile der am Markt angebotenen Produkte und ermitteln die für dich optimale Pferdehalter-Haftpfichtversicherung. Wir bieten ganzheitliche und maßgeschneiderte Beratung nach deinen Bedürfnissen.
Darauf achten wir besonders:
- Geltungsbereich (weltweiter Versicherungsschutz)
- Schutz in gemieteten oder gepachteten Immobilien
- Schadenabwicklung des Versicherers
- Prüfung der versicherten Gefahren und Deckungserweiterungen
- Ausführliche und individuelle Beratung
UMFASSENDER SCHUTZ
Welche Schäden deckt die Pferdehalter-Haftpflicht ab?
Der Leistungsumfang deiner Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist abhängig vom gewählten Tarif. Wir berücksichtigen deine Wünsche und Anforderungen und bieten dir die für dich optimale Pferdehalter-Haftpflichtversicherung an. Mögliche Absicherungen:
Wolfsbiss & Pferderipper
Wird dein Pferd durch einen Wolf oder Pferderipper verletzt oder getötet, so beteiligt sich die Haftpflicht an den Kosten der Behandlung oder Einäscherung.
Privater Reitunterricht
Die Pferdehalter-Haftpflicht deckt verursachte Schäden, die beim gelegentlichen Privatunterricht beispielsweise an Familienangehörigen oder Freunden entstehen.
Fremdreiter und Familie
Bereiten Familienangehörige, Freunde oder andere nicht professionelle Bereiter*innen dein Pferd, kommt die Haftpflicht für die vom Pferd verursachten Schäden auf.
Reitbeteiligung
Auch Ihre Reitbeteiligung ist durch die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung abgesichert.
Mietsachschäden
Die Versicherung kommt auch für Mietsachschäden auf, beispielsweise wenn dein Pferd einen geliehenen Pferdeanhänger beschädigt.
Personenschäden
Falls dein Pferd einer Person einen Schaden zufügt, ist die Pferdehalter-Haftpflicht für dich da und kommt für die Schäden auf. Mehr dazu hier!
Pferdesport
Schäden, die dein Pferd auf Turnieren verursacht, sind ebenfalls mitversichert.
Ungewollter Deckakt
Bei ungewollten Deckschäden kommt die Versicherung für deine finanziellen Verpflichtungen auf.
Weltweiter Schutz
Du gehst mit deinem Pferd für eine Weile ins Ausland oder nimmst an internationalen Turnieren Teil? Ein weltweiter Versicherungsschutz ist möglich.
Gebissloses Reiten
Deine Pferdehalter-Haftpflicht kommt auch dann für Schäden auf, wenn Du mit gebissloser Zäumung und ohne Sattel geritten bist.
Bestattung
Kommt dein Pferd bei einem Unfall ums Leben, beteiligt sich die Haftpflicht an einer würdevollen Einäscherung.
Forderungsausfall
Wirst Du von einem fremden Pferd verletzt und dessen Halter kann nicht für deinen Schaden aufkommen, hilft deine Haftpflicht dabei, deine Forderungen durchzusetzen.
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FAQ
Häufig gestellte Fragen zur Pferdehalter-Haftpflichtversicherung
Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir für dich hier zusammengestellt:
Du bist gesetzlich zum Schadensersatz verpflichtet, wenn dein Pferd einen Schaden bei einer dritten Person verursacht. Selbst dann, wenn die notwendige Sorgfalt gegeben war und dich keine Schuld trifft. Diese Verantwortlichkeit ergibt sich allein durch die “Tiergefahr” (Gefährdungshaftung).
Tierhüter, die zeitweise Ihr Pferd als unbezahlten Gefälligkeits- oder Freundschaftsdienst beaufsichtigen oder übernehmen können ebenfalls mitversichert werden. Ist dieser Punkt für dich wichtig, so achte darauf dass er in deiner Haftpflichtversicherung eingeschlossen ist.
Fremdreiter sind nicht bei jeder Pferdehaftpflicht mitversichert. Wenn also jemand in unregelmäßigen Zeiträumen auf deinem Pferd reitet, ohne dafür zu bezahlt, achte darauf, dass diese Leistung eingeschlossen ist.
Sehr häufig vereinbaren Pferdehalter mit einer dritten Person eine Reitbeteiligung. Möchtest auch Du als Pferdebesitzer Reitbeteiligungen ermöglichen, sollte dieser Umstand in die Pferdehalterhaftpflicht aufgenommen werden.
Erleidest Du durch das Pferd eines Dritten einen Personen- oder Sachschaden und der Halter des verursachenden Tiers kann nicht zahlen, dann kommt deine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung für deine Ansprüche auf.
Melde Schäden einfach bequem online auf unserer Internetseite oder ruf uns an. Wir kümmern uns.
Die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist für jeden Pferdebesitzer unverzichtbar.
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Dank modernster Technik arbeiten und beraten wir bundesweit also auch z.B. in Hamburg, Berlin, Bremen, Stuttgart, München, Hannover, Düsseldorf, Nürnberg, Münster, Lübeck und Leipzig. Wir stehen dir aber auch selbstverständlich persönlich aus den umliegenden Städten und Gemeinden wie Köln, Bonn, Siegburg, Hennef, Königswinter, Rösrath, Lohmar, Much, Overath, Niederkassel, Sankt Augustin, Ruppichteroth, Neunkirchen-Seelscheid, Bergisch Gladbach, Wesseling, Brühl, Erftstadt, Eitorf, Windeck, Porz, Hürth, Frechen, Euskirchen, Bornheim, Leverkusen und Pulheim zur Verfügung.