EU-Finanzmarktaufsicht legt Namensregeln für nachhaltige Fonds vor

Immer mehr Anleger interessieren sich nicht nur für die Rendite und Sicherheit ihrer Investitionen, sondern auch für deren ethische Dimension. Dementsprechend wimmelt es auf dem Fondsmarkt von Produkten, deren Namen verkaufsfördernde Zusätze wie „nachhaltig“, „ESG“, „Umwelt“, „sozial“ oder „Klima“ enthalten. Es hat sich indes herumgesprochen, dass nicht all diese Fonds gleichermaßen ihren hehren Zielen bzw. […]
ONLINE-MAGAZIN

Versicherungs-News

Ob Neuigkeiten, wichtige Änderungen oder nützliche und gewinnbringende Tipps, wir halten Sie auf dem Laufenden. Schauen Sie daher öfters mal vorbei und verpassen Sie nichts.

Immer mehr Anleger interessieren sich nicht nur für die Rendite und Sicherheit ihrer
Investitionen, sondern auch für deren ethische Dimension. Dementsprechend wimmelt es auf
dem Fondsmarkt von Produkten, deren Namen verkaufsfördernde Zusätze wie „nachhaltig“, „ESG“,
„Umwelt“, „sozial“ oder „Klima“ enthalten. Es hat sich indes herumgesprochen, dass nicht all diese
Fonds gleichermaßen ihren hehren Zielen bzw. Versprechen gerecht werden.
Um die Anleger vor irreführenden Bezeichnungen (Greenwashing) zu schützen, hat die
Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA nun Anforderungen für die
Verwendung nachhaltigkeitsbezogener Begriffe definiert. Kernkriterium ist eine Schwelle von 80
Prozent: Nur wenn der Anteil der nachhaltigen Fondsinvestments mindestens diesen Wert
erreicht, dürfen einschlägige Namenszusätze verwendet werden. Was als nachhaltig gelten kann,
definiert wiederum die EU-Offenlegungsverordnung (SFDR), die jedoch aktuell überarbeitet wird.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat angekündigt, die neuen ESMA-Kriterien
eins zu eins anzuwenden.

Aktuelle News

Fondsvermögen der Deutschen stellt Rekord ein
Um mehr als 28 Milliarden Euro stieg das Volumen der in Deutschland erhältlichen Publikums- und Spezialfonds im ersten Halbjahr 2024, und zwar netto, also nach Abzug der Abflüsse. Wie der Fondsverband BVI in seiner Halbjahresstatistik mitteilte, hat das Gesamtvermögen in der Folge das bisherige, Ende 2021 verzeichnete Allzeithoch von 4.311 Milliarden Euro erneut erreicht. Das […]
Schadenssumme durch Blitze klettert auf Allzeithoch
Bis einschließlich 2022 verursachten Blitzeinschläge deutschlandweit maximal 250 Millionen Euro jährlich an Schäden in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Für 2023 verzeichnet der Versicherer-Gesamtverband GDV in seiner aktuellen Blitzbilanz indes einen Sprung: 330 Millionen Euro leisteten die Versicherer für Blitz- und Überspannungsschäden, ein einsamer Rekord. Der geht nicht primär auf eine hohe Zahl von Schadensfällen zurück. […]