AUSBILDUNGSSTART 2021
Von der Krankenkasse bis zur Haftpflicht: Diese Versicherungen verdienen ein besonderes Augenmerk im Studium – der Überblick.
1. Private Haftpflichtversicherung: Mitversichert bis zum Ende des Studiums
Bei einer der wohl wichtigsten Versicherungen überhaupt werden die meisten Erstsemester beruhigt schlafen können: Während der Studienzeit sind Kinder bei ihren Eltern in der privaten Haftpflicht mitversichert. Voraussetzung ist nur, dass die Eltern eine Familienversicherung haben, die Kinder mit einschließt. Zwei Ausnahmen gibt es aber.
Erstens: Wer bereits vor dem Studium eine Ausbildung absolviert hat oder nach einem Studienabschluss ein zweites Studium anschließt, braucht eine eigene Haftpflichtversicherung. Die Mitversicherung bei den Eltern gilt nur während der Erstausbildung. Ein Masterstudium nach einem Bachelorabschluss zählt dabei aber noch zur Erstausbildung.
Zweitens: Wer im Studium bereits verheiratet ist, kann nicht mehr bei den Eltern mitversichert sein, egal ob Erststudium oder nicht.
2. Krankenversicherung: Bis 25 zumeist beitragsfrei gesetzlich versichert
Ohne eine Krankenversicherung geht nichts. Auch für Studenten ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass sie in einer Krankenversicherung sind. Der Nachweis wird in der Regel von den Universitäten bereits bei der Einschreibung gefordert. Studierende, deren Eltern gesetzlich versichert sind, können bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei in der Familienversicherung bleiben. Wer den Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst abgeleistet hat, kann ein Jahr länger in der Krankenversicherung der Eltern bleiben. Danach müssen sich Studierende selbst versichern und damit Beiträge bezahlen.
Sind beide Eltern in einer privaten Krankenversicherung, müssen sich Studenten entscheiden: Entweder sie bleiben in der privaten Krankenversicherung der Familie oder sie gehen eigenständig in eine gesetzliche Krankenkasse (studentische Krankenversicherung). Entscheiden sie sich für die gesetzliche Krankenversicherung, ist die beitragsfreie Familienversicherung nicht möglich. Somit müssen diese Studenten auch in der gesetzlichen Krankenversicherung schon vor dem 25. Lebensjahr Beiträge zahlen.
Wer vorübergehend im Ausland studiert, benötigt eine Auslands-Krankenversicherung. Nicht jede Krankenversicherung übernimmt zum Beispiel den Rücktransport bei einer Krankheit. Vor der Abreise sollte auf jeden Fall geklärt werden, ob die Krankenversicherung leistet, um im Notfall nicht auf den Kosten für die medizinische Versorgung sitzen zu bleiben. Dasselbe gilt bei längeren Auslandsaufenthalten.
3. Hausratversicherung: Eigener Hausstand = eigene Versicherung nötig
Ein WG-Zimmer oder das Zimmer im Studentenwohnheim sind noch über die elterliche Hausratpolice versichert, denn sie gelten nicht als eigener Hausstand. Zum Tragen kommt in den Fällen die sogenannte Außenversicherung, die Gegenstände außerhalb der eigenen vier Wände mit einschließt – beispielsweise auch auf Reisen. Der Schutz kann jedoch zeitlich begrenzt sein, für die Dauer des Erststudiums bleibt er in der Regel aber bestehen. Genaueres steht im Versicherungsvertrag. Zudem ist der Schadenersatz häufig auf zehn Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Das sollte für die Werte im WG-Zimmer jedoch ausreichen.
Mieten Studenten eine möblierte Wohnung, ist der Vermieter für die Absicherung der vermieteten Möbel zuständig. Kleidung und Bücher sind hier in der Regel ebenfalls noch über die Außenversicherung abgedeckt. Gründen Studenten hingegen einen eigenen Hausstand, sind sie nicht mehr über die Eltern abgesichert. Ab wann es ein eigener Hausstand ist, sollte direkt mit dem Hausratversicherer geklärt werden.
Wer als Student eine eigene Wohnung mietet und sich mit neuen Möbeln einrichtet, sollte deshalb unbedingt mit dem Versicherer der Familie sprechen. Eventuell ist dann eine eigene Hausratversicherung sinnvoll.
Welche Versicherung zahlt, wenn das Fahrrad geklaut wird?
Viele Hausratversicherungen haben in den letzten Jahren ihre Leistungen erweitert und umfassen auch den Versicherungsschutz von Fahrrädern am Versicherungsort. Bei entsprechender Erweiterung im Versicherungsvertrag sind normale Fahrräder über diese Versicherung somit mitversichert. Von den gut 26 Millionen Verträgen in der Hausratversicherung hatten 2019 rund 47 Prozent die Fahrradklausel eingeschlossen. Diese Klausel sorgt dafür, dass die Versicherung für Fahrraddiebstahl aufkommt, wenn das Fahrrad durch ein verkehrsübliches Schloss gesichert wurde. Die Hausratversicherung zahlt daraufhin den Neuwert, also den Betrag des Preises bei heutiger Beschaffung. Für Besitzer hochwertiger Räder oder E-Bikes ist es sinnvoll, eine eigenständige Fahrradversicherung abzuschließen.
4. Rechtsschutzversicherung: Mitversichert, aber auf Altersgrenze achten
Hat die Familie eine Rechtsschutzversicherung, sind Studierende meist mitversichert. Sollte es zum Beispiel mit dem Vermieter der ersten Wohnung Ärger geben, springt die Versicherung der Eltern ein. Meist gilt der Schutz während des Studiums bis zu einem Alter von 25 Jahren – ähnlich wie bei der Krankenversicherung. Voraussetzung dafür: Die Kinder sind unverheiratet. Viele Anbieter haben auch deutlich höhere Altersgrenzen oder verzichten völlig darauf. Ein Blick in die Vertragsbedingungen schafft hier Klarheit.
Erst wenn Kinder eine berufliche Tätigkeit ausüben, die über den Studentenjob hinausgeht, fällt der erweiterte Rechtsschutz weg. Achtgeben müssen deshalb auch diejenigen, die ein duales Studium absolvieren. Sie sollten bei dem Versicherer nachfragen, ob ihre Ausbildung schon als dauerhafte Beschäftigung gewertet wird.
Von der Mitversicherung ausgenommen sind manchmal Verkehrsstreitigkeiten mit Fahrzeugen, die nicht auf die Eltern zugelassen sind. Wer also einen ungerechtfertigten Strafzettel für das eigene Auto bekommt, könnte in der Auseinandersetzung mit den Behörden nicht die elterliche Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. Versicherungen bieten aber auch Tarife an, die Autos der Kinder mit einschließen.
5. Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten
Für viele Studierende ist es sicherlich eine gute Nachricht, dass die meisten noch bei Mama und Papa versichert sind. Auf die private Vorsorge trifft das allerdings nicht zu. Studierenden liegt vermutlich die Vorstellung fern, ihren Job irgendwann nicht mehr ausüben zu können. Nichtsdestotrotz sind sie mit der Tatsache konfrontiert, dass jeder vierte Beschäftigte im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig wird. Und: Auch Akademiker können berufsunfähig werden, beispielsweise durch psychische Erkrankungen. Diese sind mittlerweile die häufigste Ursache einer Berufsunfähigkeit.
Wer dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben, kann den Wegfall des Lohns mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kompensieren. Diese Versicherung zahlt in diesem Fall eine monatliche Rente. Auf staatliche Absicherung sollten Studierende sich nicht verlassen: Denn wer nach 1961 geboren wurde, hat keinen Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Sie erhalten lediglich eine Erwerbsminderungsrente, die die Lebenshaltungskosten in der Regel nicht deckt. So liegt laut Statistik der Deutschen Rentenversicherung die volle Erwerbsminderungsrente durchschnittlich bei rund 850 Euro.
Was Studierende wissen sollten: Wer in jungen Jahren abschließt, zahlt in der Regel weniger Beiträge. Der Grund: Jüngere Menschen sind meistens gesünder und haben weniger Vorerkrankungen. Ihr Risiko, berufsunfähig zu werden, ist dementsprechend geringer.
6. Private Altersvorsorge: Je früher, desto besser
Bei der Altersvorsorge gilt: Je später man beginnt, desto mehr Geld muss monatlich aufgewendet werden, um die gewünschte Rentenleistung zu erhalten. Der Zinseszinseffekt kommt vor allem denjenigen zugute, die Altersvorsorge nicht als 100-Meter-Sprint sondern als Marathonlauf begreifen.
Wer im Studium nebenher arbeitet und finanziell Luft hat, Geld zur Seite zu legen, kann das Ersparte etwa in eine Riester-Rentenversicherung investieren. Aus drei Gründen ist das besonders für junge Menschen sinnvoll:
Je früher man beginnt, desto mehr staatliche Zulagen erhalten die jungen Sparer.
Junge Sparer profitieren langfristig stärker vom Zinseszinseffekt.
Sie brauchen nur eine relativ geringe Eigenleistung, um den vollen Zulagenanspruch zu erhalten.
Voraussetzung für die staatliche Förderung ist allerdings, dass die Studenten in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Um die vollen Zulagen bei der Riester-Förderung zu bekommen, müssen die Sparer 4 Prozent ihres Vorjahreseinkommens in die Riester-Rente einzahlen. Ein Rechenbeispiel: Wer im vergangen Jahr 10.000 Euro etwa durch Nebenjobs verdient hat, muss monatlich rund 20,50 Euro in die Riester-Rentenversicherung einzahlen, um die vollen Zulagen von jährlich 175 Euro vom Staat zu bekommen.
Gut zu wissen: Wer unter 25 ist und einen Riester-Vertrag abschließt, bekommt einmalig 200 Euro vom Staat obendrauf.
7. Die private Unfallversicherung
Sportlich aktiv sein neben dem Studium ist für viele junge Leute selbstverständlich. Ereignet sich dabei in der Freizeit ein Unfall mit bleibenden Folgen, sind Studenten kaum abgesichert. Die Gründe:
Über die gesetzliche Rentenversicherung besteht oft kein oder nur geringer Versicherungsschutz.
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nicht bei Unfällen in der Freizeit.
Die private Unfallversicherung springt ein, wenn ein Unfall dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen nach sich zieht oder sogar zum Tod führt. Aber auch bei Unfallfolgen, die nicht von Dauer sind, leistet die Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz gilt rund um die Uhr und weltweit. Mit einer Unfallversicherung haben Studenten nach einem Unfall Anspruch auf folgende Leistungen:
Invaliditätsleistungen in Form einer Kapitalsumme
Eine Unfallrente, die individuell bei Vertragsabschluss vereinbart wird
Erstattung kosmetischer Operationen
Bergungskosten, etwa bei Unfällen im Urlaub
Tagegeld und Krankenhaustagegeld
Todesfallleistung für Hinterbliebene
Und hier für alle, die ihre Ausbildung starten:
Schule abgeschlossen: Check! Ausbildungsvertrag unterschrieben: Check! Versicherungen: Check?
Eine neue Aufgabe, neue Kollegen, und, ganz klar, auch das erste eigene Geld: Mit dem Ausbildungsstart beginnt für viele junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt. Dazu gehören auch die “Erwachsenen-Fragen”, mit denen sich viele zum ersten Mal beschäftigen müssen: Wie war das noch gleich mit den Versicherungen, jetzt, wenn ich im Berufsleben bin? Welche Policen brauche ich zuerst und welche können noch warten? Versicherungsexperte Mathias Zunk verschafft Berufsanfängern einen ersten Überblick.
1. Krankenversicherung suchen
Wenn die Ausbildung beginnt, sind die Jugendlichen nicht mehr über ihre Eltern krankenversichert. “Deshalb ist es sinnvoll, wenn sich Auszubildende noch vor dem Arbeitsbeginn für eine Krankenkasse ihrer Wahl entscheiden”, rät Mathias Zunk. Andernfalls wird der Arbeitgeber eine Krankenkasse für den neuen Mitarbeiter festlegen. Fast immer sind Lehrlinge in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert.
2. Haftpflicht: Versicherungsschutz klären
Wer einen Schaden verursacht, sei es an Gegenständen oder anderen Personen, muss dafür haften. Das gilt natürlich auch für Auszubildende. Vor Schadenersatzansprüchen schützt da eine private Haftpflichtversicherung, die für jeden ein Muss ist. Während der Ausbildung sind die Jugendlichen häufig über die Eltern mit versichert – unter folgenden drei Voraussetzungen:
Die Eltern haben eine entsprechende Haftpflichtversicherung, die die Kinder mit einschließt.
Es ist die erste Berufsausbildung.
Die Azubis sind nicht verheiratet.
Fällt der Versicherungsschutz über die Eltern weg, brauchen Auszubildende auf jeden Fall eine eigene Haftpflichtversicherung. Gleiches gilt, wenn ihre Ausbildung beendet ist.
3. Arbeitskraft versichern: Je jünger, desto weniger Beitrag
Auszubildende können sich nicht auf eine staatliche Unterstützung verlassen, falls sie mal nicht mehr arbeiten können. Für Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, gibt es nur noch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. “Deshalb ist eine private Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit umso wichtiger, um den Lebensstandard halten zu können”, empfiehlt Versicherungsexperte Mathias Zunk.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, so lange der Versicherte nicht mehr arbeiten kann. Maximal wird die Rente bis zum vereinbarten Vertragsablauf bezahlt. Für Auszubildende gibt es zudem noch einen weiteren Vorteil. Mathias Zunk: „Junge Menschen bezahlen in der Regel weniger an monatlichen Beiträgen als ältere Arbeitnehmer.“
Berufsunfähigkeitsversicherung: Das sollte man beachten
Ausreichende Höhe
Wie hoch soll die monatliche Rente sein? Die Summe sollte eine ausreichende Höhe haben, um den gewohnten Lebensstandard halten zu können.
Wahrheitsgemäße Angaben bei der Risikoprüfung
Werden bei der Risikoprüfung falsche Angaben gemacht oder etwa Vorerkrankungen verschwiegen, ist der Versicherer berechtigt, von seiner Leistungspflicht zurückzutreten. Das heißt, im Falle der Berufsunfähigkeit besteht dann kein Leistungsanspruch.
Laufzeit
Der Versicherungsvertrag sollte bis kurz vor dem geplantem Rentenbeginn laufen. Grund: Das Risiko, im Alter berufsunfähig zu werden, ist deutlich höher als in jungen Jahren.
Nachversicherungsgarantie
Wenn der Azubi fertig ist mit der Lehre und das Gehalt steigt, sollte auch der Berufsunfähigkeitsschutz angepasst werden. Wurde eine entsprechende Nachversicherungsgarantie vereinbart, kann diese Anpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung vorgenommen werden.
Ausschlussklauseln
Bestehen bestimmte Vorerkrankungen oder Unfallfolgen, ist das Risiko erhöht, dass die versicherte Person berufsunfähig wird. Da der Beitrag vom Risiko abhängt, muss sich das in der Kalkulation niederschlagen.
Nicht immer kann man das höhere Risiko durch einen höheren Beitrag ausgleichen. Um trotzdem Versicherungsschutz zu erhalten, können diese Vorerkrankungen vertraglich ausgeschlossen werden. Das heißt: Führen die Vorerkrankungen zur Berufsunfähigkeit, besteht kein Leistungsanspruch.
4. Betriebsrente: Welche Möglichkeiten gibt es in der neuen Firma?
Auszubildende sollten sich bei ihrem neuen Arbeitgeber über die Möglichkeiten einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) informieren. Auch Lehrlinge haben einen Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente. Das bedeutet aber nicht, dass Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, die Betriebsrenten ihrer Arbeitnehmer zu finanzieren. Viele Betriebe tun jedoch genau das: Sie unterstützen ihre Angestellten beim Aufbau einer Betriebsrente, etwa indem sie die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung entweder voll bezahlen oder sich mit dem Angestellten teilen. Dadurch können sich Azubis schon früh ein zusätzliches Einkommen fürs Alter erwirtschaften.
5. Private Altersvorsorge: Je früher, desto besser
Auch wenn das Gehalt für viele Auszubildende noch schmal ist, lohnt sich die Riester-Rente – gerade für Geringverdiener. Da Auszubildende gesetzlich rentenversichert sind, bekommen sie auch die staatliche Riester-Förderung. Mathias Zunk: „Als Faustformel gilt hier: Je früher man mit der Altersvorsorge beginnt, desto mehr hat man im Alter davon.“
Besonderer Anreiz für Azubis: Wer unter 25 ist und einen Riester-Vertrag abschließt, bekommt einmalig 200 Euro vom Staat obendrauf.
6. Riskante Hobbys: Unfallversicherung nicht vergessen
Wenn junge Menschen einen Unfall mit bleibenden Folgen haben, kann das für sie zum finanziellen Fiasko werden. “Auszubildende haben nach Unfällen praktisch keinen oder nur sehr geringen Versicherungsschutz über die gesetzliche Rentenversicherung”, sagt Mathias Zunk. Passiert der Unfall zudem in der Freizeit, dürfen Auszubildende keine Zahlungen der gesetzlichen Unfallversicherung erwarten. Sie leistet nur bei Arbeitsunfällen.
Die meisten Unfälle ereignen sich jedoch zu Hause oder beim Sport. Die finanziellen Folgen lassen sich mit einer privaten Unfallversicherung abdecken. Sie zahlt, wenn ein Unfall eine bleibende Gesundheitsschädigung nach sich zieht. Neben einer Einmalzahlung (Invaliditätsleistung) kann für besonders schwere Fälle auch eine lebenslange Unfallrente vereinbart werden. Die Höhe der Leistung richtet sich nach den vereinbarten Versicherungssummen und der Schwere der Beeinträchtigung.
7. Eigene Wohnung: An Hausratversicherung denken
In vielen Fällen sind Auszubildende weiterhin über die Hausratversicherung der Eltern geschützt; denn hier gilt die sogenannte Außenversicherung der Hausratversicherung. Die Police greift, wenn das eigene Hab und Gut durch Einbrecher gestohlen wird oder wenn zum Beispiel Sturm, Feuer oder Leitungswasser den Besitz zerstören. Einzige Ausnahme: Der Azubi verlässt sein altes Jugendzimmer bei den Eltern und richtet sich neu ein („eigener Hausstand“), dann benötigt er eine eigene Hausratversicherung. Im Zweifel sollten Azubis den Versicherer der Eltern fragen.
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